Nach Art. 2 Feiertagsgesetz (FTG) sind „öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist“.

Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung für Arbeiten dieser Art nach Art. 5 Feiertagsgesetz.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • Genehmigungen bzw. Anzeigen, die nach anderen Vorschriften für die geplanten Arbeiten notwendig sind, werden durch diesen Antrag nicht ersetzt.
  • Neben dem Arbeitszeitgesetz sind auch das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen.


Mit BayernID anmelden

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich