Mit diesem Onlineformular kann die Durchführung gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen von Abfällen (z. B. Altkleider oder Elektroschrott) gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) angezeigt werden.
Die Anzeige muss spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung bei der zuständigen Behörde erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Bei gemeinnütziger Sammlung:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Trägers (nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsgesetz)
- Kopie Vereinsregisterauszug
- Nachweis über die Rückführung des Veräußerungserlöses bzw. Gewinns in die gemeinnützige Einrichtung
Bei gewerblicher Sammlung:
- Kopie Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Bestätigung der Anzeige der Sammeltätigkeit gemäß § 53 KrWG (bei Sammlung in Eigenregie)
Bei Beauftragung eines gewerblichen Sammlers:
- Vertragliche Vereinbarung mit gewerblichem Sammler (Vergütungsform)
- Informationen zu Größe und Organisation des beauftragten gewerblichen Sammlers
Bei Aufstellung von Sammelcontainern:
- Standortliste der Container
- Genehmigung zur Aufstellung auf öffentlichem Grund (falls vorhanden)
- Genehmigung zur Aufstellung auf Privatgrund (falls vorhanden)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach Größe und Umgang der Sammlung.
- Die Mitteilung der Gebühr für die gestellte Anzeige erfolgt nach der Prüfung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich