Dieses Onlineformular dient der Anmeldung der Haltung von Geflügel (z.B. von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln) gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV).
Neben der Angabe der gehaltenen Geflügelarten umfasst die Anmeldung die Mitteilung der Art der Haltung (Stallhaltung oder Freilandhaltung) und die Art der Nutzung (Eierproduktion, Mast, etc.).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für die Anmeldung werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
- Falls Sie noch keine landwirtschaftliche Betriebsnummer haben, erhalten Sie diese kostenlos beim zuständigen Landwirtschaftsamt.
- Halter von Hühnern und Truthühnern sind dazu verpflichtet, ihren Tierbestand zusätzlich bei der Bayerischen Tierseuchenkasse zu melden (§ 20 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), bay. Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (BayAGTierGesG), Satzung der Bay. Tierseuchenkasse).
- Halter von Geflügel sind zur Impfung von Hühnern und Truthühnern gegen die Newcastle-Krankheit verpflichtet.
- Halter von Geflügel sind nach § 2 Geflügelpestverordnung zur Führung eines Bestandsregisters über die Zu- und Abgänge an Tieren verpflichtet.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich