Über dieses Formular melden Sie die begonnene Haltung (durch Erwerb oder Zucht) oder das Ende der Haltung (durch Verkauf, Tod des Tieres, etc.) eines Tieres einer streng und/oder besonders geschützte (Wirbel-)Tierart gemäß Bundesartenschutzverordnung.
Die Anmeldung hat spätestens am Tag nach dem Erwerb oder der Geburt des Tieres zu erfolgen.
Die besonders und streng geschützten Tierarten werden in folgenden Listen geführt:
- Anhänge A und B der EG-Verordnung Nr. 338/97 zum Washingtoner Artenschutzabkommen Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES),
- Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG),
- Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV),
- alle europäischen Vogelarten.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Herkunftsnachweis bei Erwerb des Tieres (z.B. Zuchtbescheinigung, CITES-/EG-Bescheinigung)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Meldung ist kostenfrei.
Weitere Hinweise:
- Den Schutzstatus von Tieren können Sie im Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) abfragen: www.wisia.de.
- Die Ausstellung einer EG-Bescheinigung (Vermarktungsbescheinigung, Vorlagebescheinigung, Transportbescheinigung) ist gebührenpflichtig.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich