Über dieses Formular zeigen Sie Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) an.

Änderungen der Anlage können sein:

  • Eine Änderung der Lage: Änderung der räumlichen Beziehung einer Anlage zu ihrer Umgebung.
  • Eine Änderung der Beschaffenheit: Ersatz, Veränderung oder zusätzliche Errichtung von Teilen der Anlage (Maschinen, Geräte, etc.)
  • Die Änderung des Betriebes: Verfahrenstechnische Änderungen mit Auswirkungen auf die eingesetzten Stoffe, die Neben-, Zwischen bzw. Endprodukte, die Emissionen bzw. Immissionen von Lärm, eingesetzte Energieträger, Änderungen der Betriebszeiten und der Anlagenkapazität.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan (Maßstab 1:1000, mit Kennzeichnung des Betriebsgrundstückes und des Standortes der Anlage)
  • Anlagen- und Betriebsbeschreibung (z.B. techn. Daten zu Maschinen)
  • Fließbildschema der einzelnen Anlagenteile mit Kennzeichnung aller Emissionsquellen
  • Maschinenaufstellungsplan
  • Angaben zu wesentlichen Emissionsquellen (Luft, Erschütterungen, Lärm, Licht)
  • Angaben zu Abfällen und Abwasser
  • Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Angaben zur Entsorgung der Abfälle
  • Sonstige Dokumente

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die anfallenden Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung der Anzeige einer Änderung (vgl. Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.8).

Weitere Hinweise:

  • Falls die dem Antrag beigefügten Dokumente Betriebsgeheimnisse beinhalten, geben sie dies bitte auf der letzten Seite des Formulars an.
  • Die Anzeige einer Änderungsmaßnahme kann nur nach § 15 BImSchG erfolgen, wenn die negativen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG beschriebenen Schutzgüter offensichtlich gering sind. Anderenfalls ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG zu beantragen.


Mit BayernID anmelden

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich